Hinweisgeber:innen-System
Gesetzeskonformes Verhalten hat bei Münzer oberste Priorität. Wir bekennen uns zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln und nehmen Hinweise auf mögliche Regelverstöße sehr ernst. Zu diesem Zweck hat Münzer ein internes Hinweisgeber:innen-System eingerichtet.
Neben unserer unternehmerischen Verantwortung beruht die Implementierung dieses Systems auch auf europarechtlichen und nationalrechtlichen Grundlagen – insbesondere der EU-Whistleblower-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) sowie dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG).
Über das Hinweisgeber:innen-System können Mitarbeitende, unsere Geschäftspartner:innen und Stakeholder:innen sowie jede sonstige Person vertraulich Meldungen einreichen – namentlich oder anonym. Erfasst sind insbesondere mögliche Verstöße gegen gesetzliche und regulatorische Bestimmungen, gegen Unternehmensrichtlinien sowie gegen unsere Verhaltenskodizes. Für die Übermittlung steht das untenstehende Online-Formular zur Verfügung.
Die Hinweisgebung ist anonym oder unter Angabe von Kontaktdaten möglich. Wir ersuchen jedoch nach Möglichkeit um eine Kontaktmöglichkeit, da für eine sorgfältige Prüfung und etwaige Rückfragen häufig zusätzliche Informationen erforderlich sind. Sämtliche Meldungen werden vertraulich behandelt und ausschließlich von den Compliance Verantwortlichen von Münzer in Österreich bearbeitet.
Alternativ können Hinweise auch direkt per E-Mail an compliance@muenzer.com übermittelt werden.
Ihre Meldung wird von den Compliance-Verantwortlichen der internen Meldestelle sorgfältig geprüft und bewertet. Falls die Meldung nicht anonym erfolgt, hat die interne Meldestelle dem:der Hinweisgeber:in den Eingang eines schriftlichen Hinweises im Regelfall unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Kalendertagen zu bestätigen und spätestens drei Monate nach Eingang des Hinweises bekanntzugeben, ob und welche Folgemaßnahmen ergriffen worden sind oder aus welchen Gründen der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.
Wichtiger Hinweis: Die interne Meldestelle unterliegt strengen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf gemeldete Sachverhalte, einschließlich des Schutzes der Identität von Hinweisgeber:innen und aller von Hinweisen betroffenen Personen. Auf die gemeldeten Daten können ausschließlich die Compliance-Verantwortlichen der internen Meldestelle zugreifen, andere Personen (insbesondere auch die Mitglieder der Geschäftsleitung) sind weder rechtlich noch EDV-technisch zum Zugriff befugt.