Code of Conduct

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, in den Bereichen, in denen wir tätig sind, Marktführer zu sein. Unser Handeln dient der Schaffung langfristiger Werte und der nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft, immer mit Rücksicht auf Umwelt und Klima. Unsere Entscheidungen dienen der Sicherung unseres Unternehmens, der Erhaltung unserer Ressourcen und der Schaffung von vertrauensvollen Partnerschaften. 

Das Klimaabkommen von Paris 2015 hat ein weiteres Ziel vorgegeben und dadurch ein klares Zeichen gesetzt. Die globale Klimaveränderung muss eingedämmt und die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels deutlich reduziert werden. Das Ende des fossilen Zeitalters wurde damit eingeläutet. 

Zur Erreichung dieses Ziels wollen auch wir einen sichtbaren Beitrag leisten und auf verantwortungsvolle Weise das Leben auf unserem Planeten verbessern. Daher ist es uns wichtig, überall dort, wo wir tätig sind, einen spürbaren Mehrwert zu leisten – für die Menschen, die Gesellschaft, die Wirtschaft und natürlich die Umwelt. Unser Tun und Handeln konzentriert sich auf die Schwerpunkte „Starke Werte“, „Gute Beziehungen“, „Transparente Geschäfte“ und „Gelebte Verantwortung“. 

Diese Grundpfeiler haben wir im vorliegenden Code of Conduct festgeschrieben. Darin verpflichten wir uns u.a. zu einem kontinuierlichen Prozess der Überprüfung unseres Nachhaltigkeitsmanagements. Dazu gehört natürlich, dass bei unseren Geschäftsaktivitäten neben wirtschaftlichen auch ökologische und gesellschaftliche Aspekte in den Entscheidungsfindungsprozess einfließen. 

Wir sind uns des Fußabdrucks, den wir setzen bewusst. Dieser Abdruck ist jedoch vielschichtig. Als Unternehmen aus den Bereichen Abfallwirtschaft und erneuerbare Energie ist es unser Kerngeschäft, den ökologischen Fußabdruck den wir, aber auch andere hinterlassen zu reduzieren. Auf diesem Verständnis beruht auch unsere Expansionsstrategie in Länder wie Indien oder Bangladesch aber auch andere. Wir haben über viele Jahre wertvolles Knowhow aufgebaut. Dieses Knowhow soll nun nicht nur dabei helfen neue wirtschaftliche Märkte zu erschließen. Es soll auch diese dabei unterstützen, wiederum ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. 

Andererseits hinterlassen wir auch regionale Spuren. Als Familienbetrieb wollen wir ein stabiler Arbeitgeber sein. Wir tragen Verantwortung für die Familien unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir tragen auch Verantwortung für die Regionen, in denen wir tätig sind. Wer eine starke Region will, der muss auch in diese investieren. 

Wir wissen, langfristiger wirtschaftlicher Erfolg baut auf Verantwortung und Nachhaltigkeit auf. Daher ist uns Gesundheit und Sicherheit ebenso wichtig wie der Schutz unserer Umwelt. Es zählt zu unseren Zielen, die Lebensbedingungen der Bevölkerung an unseren Standorten nachhaltig zu verbessern. Das treibt uns täglich an.

Die Geschäftsführung

Familiengeschichte
seit 1991

Münzer Timeline Sinabelkirchen
Starke Werte
Münzer DNA

Muenzer DNA Hände
Genderhinweis

Die Münzer Bioindustrie GmbH legt großen Wert auf Gleichbehandlung. Daher möchten wir darauf hinweisen, dass geschlechterbezogene Begriffe für alle Geschlechter (männlich, weiblich, divers) gelten und hier entweder die 
maskuline oder feminine Form von Bezeichnungen gewählt wird. Dies dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des anderen Geschlechts.

Einhaltung des Kodex

Unser Code of Conduct ist von allen Mitarbeitern unserer Unternehmensgruppe einzuhalten. 

Darüber hinaus ist es selbstverständlich, dass wir auch von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten, Dienstleistern und allen anderen Stakeholdern erwarten, dass sie sich mit diesen Inhalten und Werten identifizieren und selbst Standards anwenden, die mit diesem Kodex vergleichbar sind. 

Dieser Kodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Münzer Bioindustrie GmbH und aller Unternehmen der Gruppe. Für Dritte erwachsen daraus jedoch keine Ansprüche.

Anwendung des Kodex

Unsere Welt ist komplexer geworden, ebenso ist es mit unseren Entscheidungsprozessen. In jeder Situation ist man gefordert, die zu treffende Entscheidung auch individuell zu bewerten. Unser Code of Conduct liefert hier auch einen Kompass, wie man am besten im Sinne des Unternehmens an diese Entscheidungen herangehen soll.

  • Entscheide ich entlang der Werte des Unternehmens?
  • Bin ich ausreichend informiert, um die richtige Entscheidung treffen zu können? 
  • Habe ich alle Möglichkeiten und Alternativen in Betracht gezogen?
  • Kenne ich alle gesetzlichen Vorschriften und handle ich gemäß diesen Grundlagen? 
  • Kann ich meine Handlungen gegenüber zuständigen Behörden genügend argumentieren oder rechtfertigen?
  • Handle ich im Sinne des Unternehmens oder steckt eine befangene Motivation dahinter?
  • Kann ich meine Handlungen und Entscheidungen mit meinem guten Gewissen verteidigen?

Für unsere Mitarbeiter gilt immer, sich verantwortungsvoll zu verhalten und dementsprechend zu entscheiden. Vorsätzliche Missachtung oder gar Verletzung dieses Kodex ist ebenso zu unterlassen wie die Aufforderung an andere, sich unangebracht zu verhalten. Damit geht auch die Verpflichtung einher, Betrugsversuche oder mögliche Verstöße im Hinblick auf Gesetze und (regulatorische) Vorschriften unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden.
Die Geschäftsführung garantiert selbstverständlich, dass Mitarbeitern, die eine Meldung in guter Absicht machen, keine Nachteile daraus erwachsen. Dementsprechend werden Vergeltungsmaßnahmen oder Diskreditierungen nicht toleriert. Es ist die ausdrückliche Aufgabe jeder Führungskraft für ein Arbeitsumfeld zu sorgen, das von Offenheit und Ehrlichkeit geprägt und frei von herabwürdigendem Verhalten ist.

Gültigkeit des Kodex

Dieser Code of Conduct ist ein zentraler Bestandteil der allgemeinen Anstellungsbedingungen unserer Mitarbeiter und das zentrale Regelwerk für unsere Handlungsweisen. Daher beinhaltet dieser Kodex auch bestimmte fortbestehende Verpflichtungen, die für die Mitarbeiter auch dann noch bestehen, wenn sie das Unternehmen verlassen. Dazu zählt unter anderem die Verpflichtung zur Verschwiegenheit bezüglich sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Kundenbeziehung

Datenschutz

Die Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) der EU ist seit 25. Mai 2018 Grundlage des allgemeinen Datenschutzrechts in der EU und Österreich. Diese Verordnung ist in den Mitgliedstaaten der EU direkt anwendbar und wird vom österreichischen Datenschutzgesetz lediglich ergänzt.

Vertrauen

Datenschutz ist die Basis für Vertrauen. Daher hüten wir sämtliche Daten all unserer Stakeholder, sowohl intern als auch extern in besonderem Maße. Eine Offenlegung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn die geltenden Gesetze oder Regulierungsvorschriften das von uns verlangen. 
In unserem Unternehmen kommt dem Datenschutz sowie der beruflichen Schweigepflicht ein hoher und zentraler Stellenwert zu.

Qualität

Wir bieten unsere Produkte und Dienstleistungen nur an, wenn wir uns absolut sicher sind, dass wir über die nötigen rechtlichen Lizenzen und das entsprechende Fachwissen verfügen. Wir erbringen unsere Leistungen auch nur dann, wenn wir über die erforderliche Infrastruktur verfügen.

Fairness

Integrität und Fairness stehen am Beginn jeder Kundenbeziehung. Wir befolgen alle geltenden rechtlichen und regulatorischen Pflichten im Hinblick auf den Kundenschutz. Für uns sind alle Menschen gleich, wir behandeln jeden Menschen mit Respekt. Wir halten uns daher auch strikt an die Vereinbarungen, die wir mit unseren Kunden, Partnern oder Dienstleistern treffen. Irreführende Überlegungen haben hierbei keinen Platz.

Interessenskonflikt

Interessenkonflikte beeinträchtigen unsere unternehmerische Tätigkeit, sie zu vermeiden ist oberste Maxime. Wir erwarten daher auch von unseren Mitarbeitern sicherzustellen, dass ihre eigenen Interessen nicht in Konflikt mit ihrer Verpflichtung gegenüber unseren Kunden und Partnern stehen. 
Diese Ehrlichkeit erwarten wir jedoch im Gegenzug auch von unseren Stakeholdern und Geschäftspartnern. Nur so können beide Seiten nachhaltig und gewinnbringend tätig sein.

Mitarbeiterbeziehung

Respekt

Gegenseitiger Respekt schafft Vertrauen und damit die Basis für gute Zusammenarbeit. Jede Form von Diskriminierung und Belästigung (z. B. aufgrund von Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Rasse oder Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religion oder Glauben, politischer oder anderer Meinung, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung) haben in unserem Familienunternehmen keinen Platz. 
Wir fördern eine Umgebung, in der sich alle Mitarbeiter mit Respekt und Anerkennung begegnen, in der Potentiale gehoben werden und gegenseitige Hilfestellung zur Selbstverständlichkeit zählt. 
Jegliche Art von Diskriminierung, Belästigung oder Einschüchterung wird von der Geschäftsführung weder toleriert noch entschuldigt. Jegliche Drohungen oder Gewalttätigkeiten, gleich ob im Büro oder in anderen mit der Arbeit verbundenen Umständen, müssen daher umgehend gemeldet werden und werden strengstens sanktioniert.

Fairness

Ein Familienunternehmen geht über die bloße Einhaltung von Arbeits- und Sozialgesetzen hinaus. Wir wollen ein Unternehmen sein, in dem faire Beschäftigungsverhältnisse und der gegenseitige Respekt dazu führen, dass unsere Mitarbeiter nicht nur gerne für die Gruppe arbeiten, sondern diese auch weiterempfehlen. 

Wir wollen Chancen bieten, sich weiterzuentwickeln, eine Balance zwischen Arbeits- und Freizeit zu finden und die eigenen Potentiale zu entfalten. 

Der Blick über den Tellerrand ist hier wichtig. Die Bereitschaft für das eigene Team, aber auch für andere Unternehmensbereiche und Länder Leistung zu erbringen sind hier der Schlüssel. Wir wollen daher ermutigen, sich proaktiv zu engagieren und zu agieren. Dazu ist es wichtig, ein gutes Urteilsvermögen zu haben. Dies gilt nicht nur für die Führungskräfte, sondern für jede und jeden Einzelnen. 

Alle Mitarbeiter werden ermutigt, ihre fachliche Meinung oder ihr fachliches Urteil zu Angelegenheiten innerhalb ihres Verantwortungsbereichs zu äußern.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit aller Mitarbeiter ist die zentralste Aufgabe. Ebenso, wie sich die Geschäftsführung zur genauesten Einhaltung der entsprechenden Vorschriften strengstens verpflichtet, muss es daher auch klar sein, dass alle Mitarbeiter diese auch gewissenhaft einhalten. 

Wir handeln an allen unseren Standorten mit der erklärten Absicht, höchste Standards bei Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz zum Vorbild zu nehmen und unsere Leistungen in diesen Bereichen kontinuierlich zu verbessern.

Alle Mitarbeiter werden beim Neueintritt in unsere Unternehmensgruppe auf die geltenden Sicherheitsbestimmungen wie beispielsweise Notfallplan oder Brandschutzverordnung eingeschult. Diese werden laufend aktualisiert und alle Informationen den Mitarbeitern schriftlich ausgehändigt.

Mitarbeitern aus ausgewiesenen Bereichen wie etwa Produktion, Labor und andere wird spezifische Arbeits- sowie Sicherheitskleidung zur Verfügung gestellt.

Unternehmenskommunikation

Jegliche offiziellen Kommentare gegenüber Medien, Geschäftspartnern oder anderen Stakeholdern gleich in welcher Form, dürfen ausschließlich von entsprechend beauftragtem Personal abgegeben werden. 
Ohne die vorherige Genehmigung der Geschäftsführung oder von Corporate Communications dürfen keine offiziellen und öffentlichen Aussagen im Namen des Unternehmens getätigt werden.

Nutzung sozialer Netzwerke

Wir sind uns natürlich bewusst, dass unsere Mitarbeiter die verschiedenen sozialen Medien und Netzwerke für private Zwecke nutzen. Die Nutzung solcher Tools muss jedoch gesetzeskonform und unter Beachtung der internen Richtlinien erfolgen. 
Die Reputation des Unternehmens sowie das Recht anderer auf Privatsphäre müssen ebenfalls zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleiben.

Einhaltung der Gesetze

Es ist selbstverständlich, dass wir uns an alle geltenden Gesetze und Vorschriften halten. Daher achten wir darauf, dass auch alle Mitarbeiter die für ihre Aufgaben geltenden regulatorischen Anforderungen kennen. Die Vorgesetzten sind daher angehalten, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf ihre Aufgaben zu informieren und diese Informationen auch weiter zu kommunizieren.

Steuerkonformität

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit befolgen wir die geltenden Steuergesetze und tragen zu den Volkswirtschaften der Länder, in denen wir Geschäfte tätigen, durch die Abgabe von Steuern bei. Unsere Mitarbeiter müssen daher sämtliche Praktiken vermeiden, die zu einer ungesetzlichen Steuerumgehung führen könnten.

Behördenkooperation

Wir arbeiten in einem streng regulierten Umfeld. Eine offene, produktive und kooperative Beziehung mit den unterschiedlichen Verwaltungsbehörden ist für uns sehr wichtig. Daher ist es auch klar, dass wir im Fall von Untersuchungen, Fragen oder Prüfungen in vollem Umfang kooperieren.

Transparenz

Der regulatorische Rahmen unserer Dienstleistungen wie auch die politisch exponierte Stellung unserer Produkte beinhaltet natürlich auch, dass wir unsere Positionen und Meinungen, vor allem in einer Phase der Ausarbeitung von Gesetzen und Vorschriften, auch den dafür relevanten Stakeholdern vorstellen. 

Nur designiertes und im Transparenz-Register der EU registriertes Personal darf diese Lobbyarbeit betreiben.

Wettbewerb

Jedes Unternehmen in Österreich ist an die kartellrechtlichen Regelungen gebunden. Diese ergeben sich aus Art 101 und 102 AEUV und vor allem aus dem österreichischen Kartellgesetz sowie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Unser Unternehmen steht im Wettbewerb, national wie international. Zu diesem fairen Wettbewerb bekennen wir uns in all unseren Geschäftstätigkeiten. 

Die Einhaltung der geltenden Wettbewerbs- wie auch Kartellrechtsregeln ist für unsere Mitarbeiter oberste Prämisse. Selbiges erwarten wir uns daher auch von unseren Geschäftspartnern.

Es werden von uns keinerlei Aktivitäten gesetzt, die den fairen Wettbewerb einschränken. Wir treffen keine Absprachen mit Mitbewerbern und geben keine Informationen weiter, die geeignet sind, fairen Wettbewerb zu beschränken.

Unsere Unternehmensgruppe ist, sowohl national wie auch international in Branchenverbänden vertreten. Wir nehmen hier auch Vorstandsfunktionen wahr. Daher ist es für die Geschäftsführung, aber auch für jeden Mitarbeiter unumgänglich, einen gesamtheitlichen Blick für die jeweilige Branche zu haben, um auch im Interesse aller Branchenteilnehmer in diesen Verbänden zu handeln.

Bekämpfung von Korruption

Die Münzer Bioindustrie GmbH verfolgt eine Null-Toleranz-Politik hinsichtlich Bestechung und Korruption für alle Geschäfte und Transaktionen des Unternehmens in allen Ländern, in denen das Unternehmen geschäftlich tätig ist. Dementsprechend verpflichtet sich das Unternehmen, alle geltenden Antikorruptionsgesetze vollständig einzuhalten.

Wer Vertrauen groß schreibt, muss Bestechung, egal wo sie passiert, bekämpfen. Bestechungsversuche gleich zu erkennen ist schwierig, egal ob man in der aktiven oder der passiven Rolle ist. Daher ist es umso wichtiger, hier besonders vorsichtig aber auch sensibel zu sein. 

Bestechung nimmt viele Gestalten an, nicht alle sind auch auf den ersten Blick identifizierbar. Kleine Zuwendungen, das Angebot oder die Annahme direkter oder indirekter Zahlungen oder Dienstleistungen, unverhältnismäßige Geschenke oder überhöhte Zuwendungen – jeder Bestechungsversuch ist entschieden zurückzuweisen.

Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil. Es bezieht sich sowohl auf Korruption im öffentlichen (Beamte) oder privaten Sektor (Mitarbeiter privater Unternehmen) als auch auf aktive (Angebot, Gewährung, Versprechen) oder passive (Annahme, Forderung, Erhalt) Korruption.

Bestechungsversuche

Bestechungs- oder Korruptionshandlungen, sei es seitens der Mitarbeiter aber auch seitens unserer Lieferanten oder anderer Stakeholder mit denen wir in einer Geschäftsbeziehung sind, sind inakzeptabel. Jegliche Beteiligung an Aktivitäten, bei der ein Verdacht einer Bestechung oder Korruption besteht, ist entschieden abzulehnen und unverzüglich der Geschäftsführung zu melden. 

Darüber hinaus besteht, zusätzlich zum klaren Verbot von Bestechung bzw. Bestechungsversuchen von Amtsträgern, natürlich auch ein Verbot selbiger Handlungen unter Privatpersonen.

Geschenkannahme

Grundsätzlich ist die Geschenkannahme, unabhängig von ihrem Wert  

  • als Gegenleistung für die Durchführung oder Unterlassung einer Handlung und/oder 
  • mit der Absicht einer Beeinflussung, d.h. Gefährdung der beruflichen Unabhängigkeit nicht zulässig.

Geschenke und Einladungen dürfen nur dann angenommen oder auch angeboten werden, wenn diese den gegebenen Umständen und sozialen Gepflogenheiten angemessen sind. In unserem Unternehmen gibt es klare Verhaltensanweisungen und Wertgrenzen, die von allen Mitarbeitern strengstens einzuhalten sind. Es steht außer Diskussion, dass keinerlei gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit offiziellen Amtsträgern, widersprochen wird.

Bargeld bzw. Bargeldäquivalente dürfen unter keinen Umständen angeboten oder akzeptiert werden.

Geldwäsche

Alle Gesetze zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind von unseren Mitarbeitern, aber natürlich auch von unseren Partnern, Kunden und Lieferanten einzuhalten.

Wirtschaftssanktionen

Geschäftstätigkeiten mit natürlichen oder juristischen Personen, die mit bestimmten Gütern oder Technologien handeln, die von Sanktionen oder Embargos betroffen sind, sind nur gestattet, wenn sie unter strenger Einhaltung der geltenden Gesetzgebung in Bezug auf Sanktionen und Embargos erfolgen.

Verantwortlichkeiten

Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind die jeweiligen Führungskräfte in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung verantwortlich. 
Darüber hinaus ist die Bekämpfung von Korruption zentrales Anliegen und direkte Aufgabe und Verantwortlichkeit der Geschäftsführung.

Lobbying

Unter Lobbytätigkeit verstehen wir einen gelebten Austausch mit unseren Stakeholdern. Dazu gehört zu informieren, zu argumentieren und zu vermitteln, um die Interessen der Münzer Bioindustrie GmbH zu vertreten. 

Dabei halten wir uns an die geltenden Gesetze auf nationaler wie internationaler Ebene, insbesondere an das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG), sowie an unternehmenseigene Richtlinien. Selbstverständlich werden alle Aktivitäten fair, transparent und professionell gesetzt. Der Respekt vor den Grundprinzipien der Demokratie ist die Basis unserer Handlungen.

Professionalität

Sämtliche Lobbyaktivitäten erfolgen auf faire und professionelle Art und Weise und sind durch ein hohes ethisches und moralisches Verhalten geleitet. Ungebührliches Verhalten ist zu unterlassen.

Gesetzliche Bestimmungen

Sämtliche Lobbyaktivitäten erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem LobbyG sowie unternehmensinternen Vorgaben.

Lauterkeit

Es ist untersagt, Informationen auf unlautere Art und Weise zu beschaffen oder diesbezügliche Versuche zu unternehmen.
Selbstverständlich werden gesellschaftlich akzeptierte und rechtmäßige Aktivitäten gesetzt, um der Interessensvermittlung einen entsprechenden Nachdruck zu verleihen. Die Ausübung von Druck auf Funktionsträger ist klar zu unterlassen. 

Ehrlichkeit

Unsere Lobbyisten informieren offen über ihre Lobbyaktivitäten, ihren Arbeitgeber den sie vertreten, sowie dessen Anliegen. Dabei stellen wir Funktionsträgern und anderen Interessierten wahrheitsgemäße, aktuelle und vor allem korrekte Informationen zur Verfügung. Eine bewusst irreführende Darstellung von Fakten ist zu unterlassen. 

Integrität und Geheimhaltungspflicht

Unsere Lobbyaktivitäten erfolgen mit entsprechender Integrität. Sämtliche erhaltenen vertrauenswürdigen Informationen werden auch so behandelt und werden weder verbreitet noch für andere Zwecke verwendet. 

Die Geheimhaltungspflicht kann entweder durch ausdrückliches Einverständnis der Geschäftsführung oder auf Grund einer gesetzlichen Offenlegungspflicht durchbrochen werden.

Interessenkonflikte

Handlungen, die einen Funktionsträger einem Interessenkonflikt aussetzen, sind zu vermeiden. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn die Gefahr droht, dass der Funktionsträger durch eine Handlung in seiner unparteiischen Amtsführung beeinflusst wird oder werden könnte.
Die Lobbyisten der Münzer Bioindustrie GmbH haben sich über die für den Funktionsträger maßgeblichen Unvereinbarkeitsbestimmungen, soweit diese öffentlich kundgemacht worden sind, zu informieren und respektieren diese.

Sponsoring & Spenden

Die Münzer Bioindustrie GmbH ist ein aktiver Stakeholder der Gesellschaft. Als Familienunternehmen haben wir eine Verantwortung nicht nur gegenüber unseren Mitarbeitern, sondern auch gegenüber der Gesellschaft, in der wir tätig sind. 
Wir gewähren daher unterschiedliche Spenden und Sponsorings und sehen diese als Investition in das Gemeinwesen. Wir verstehen diese Zuwendungen, seien es Geld- oder Sachleistungen, als unentgeltlich und freiwillig und erwarten uns daher auch keinerlei Gegenleistung.

Menschenrechte

Die Münzer Bioindustrie GmbH verpflichtet sich zur Wahrung und Einhaltung der Menschenrechte gemäß der UN-Charta und der Europäischen Konvention für Menschenrechte.

Diese Verpflichtung gilt selbstverständlich für alle Standorte in allen Ländern in denen wir tätig sind gleichermaßen. Kulturelle Unterschiede sind hier individuell zu betrachten, die Würde des Menschen, basierend auf den Menschenrechten ist universell. 

Basierend auf diesen Grundpfeilern für Menschenrechte werden diese als fundamentale Werte betrachtet und respektiert. Kern unserer Unternehmenskultur ist, dass jeder Mensch einzigartig und wertvoll ist und die individuellen Fähigkeiten als Bereicherung gesehen werden. Die Münzer Bioindustrie GmbH, die Geschäftsführung und alle Führungskräfte tolerieren daher keine Art der Diskriminierung. Dies gilt auch für sexuelle Belästigungen jeglicher Form. Offensichtliche Annäherungsversuche, erniedrigende Kommentare oder Witze, unflätige Ausdrücke oder anzügliche Gesten oder das Zur-Schau-Stellen einschlägigen Bildmaterials haben bei uns keinen Platz. 

Diese Grundsätze gelten auch für das Verhalten gegenüber und von externen Partnern.

Umwelt- & Klimaschutz

„Vom Abfall zur Energie“ – dieses Motto ist für uns Motivation und Verpflichtung. Umwelt- und Klimaschutz bedeutet für die Münzer Bioindustrie GmbH mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Es ist unser erklärtes Ziel, einen signifikanten Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen in unseren Einflussbereichen zu leisten, durch unsere Produkte und Dienstleistungen aber auch durch Geschäftstätigkeit und Prozessabläufe. Das beinhaltet auch, dass wir bei internen Abläufen sowie Produktions- und Verarbeitungsschritten bzw. Liefer- und Logistikketten unser Möglichstes unternehmen, Umweltbelastungen zu minimieren. Wir gehen hier noch weiter. Gerade unsere Produktionsanlagen für BioDiesel reduzieren Umweltbelastungen. Wir verarbeiten Abfälle zu Energie, diese ersetzt wiederum fossile Energieträger. Je mehr Abfälle wir hier, im Rahmen der technischen und auch rechtlichen Möglichkeiten, einsetzen, also je ökologischer wir operieren, desto höher ist auch der ökonomische Wert, was wiederum zur Verbesserung beispielsweise unserer Sammellogistik führt. Das Produkt treibt also die Kreislaufwirtschaft an und genau dann befruchtet ein ökonomisch erfolgreiches Unternehmen auch die Ökologie. 

Wir unterliegen darüber hinaus bei all unseren Geschäftsaktivitäten strengsten gesetzlichen Auflagen, die wir nach bestem Wissen und Gewissen einhalten. Gerade im Bereich der Abfallwirtschaft ist es uns daher besonders wichtig, unsere Mitarbeiter immer auf dem aktuellen Rechtsstand zu halten.

Allgemeines

TÜV Austria zertifiziert

Seit der Gründung unseres Unternehmens sind wir auf die fachgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung sämtlicher gefährlicher und nicht gefährlicher flüssiger Abfälle spezialisiert. 

Die zertifizierten Betriebstätigkeiten* sind: 

  • Sammlung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, insbesondere Aufbereitung von Altspeiseölen sowie Kupfer- und Aluminiumkabeln
  • Reinigung und Wartung von Kanälen, Mineralöl- und Fettabscheideranlagen
  • Entsorgung von Elektroaltgeräten, Industrie- und Consumer-Batterien
  • Reinigungsdienstleistungen insbesondere Tankreinigungen und -demontagen, sowie Nass- und Trockensaugen von rieselfähigen Materialien mittels Hochleistungsanlagen
  • Durchführung von Industriereinigungen, Tank- und Behälterreinigungen sowie Revisionstätigkeiten und Demontagen

* Hier gibt es Unterschiede zwischen den Standorten Wien und Sinabelkirchen

BioDieselproduktion

Alternative erneuerbare Biokraftstoffe sind heute die größte Maßnahme zur Einsparung von Treibausgasen im Verkehrs- und Transportsektor. 

Als größter österreichischer BioDieselhersteller produzieren wir in unseren Produktionsanlagen jährlich mehr als 200.000 Tonnen hochqualitativen Biokraftstoff (Fettsäuremethylester, kurz FAME). Qualitätsgrundlage unseres BioDiesels stellt ausnahmslos die Europäische Norm EN 14214 dar. Neben der strengen innerbetrieblichen Qualitätssicherung wenden wir im Sinne unserer Mitgliedschaft in der deutschen Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement BioDiesel e. V. (kurz AGQM) das führende europäische Qualitätsmanagement-System an. Wir sind der einzige BioDieselproduzent Österreichs, der diesen strengen Kriterien folgt und gehen daher qualitativ über die Normanforderungen hinaus. 

Durch laufende interne Kontrollen und analytische 24-Stunden-Überwachung unserer Produkte auf ihre Qualitätsanforderungen in unseren eigenen Betriebslabors können wir diesem hohen Qualitätsanspruch gerecht werden. Durch die laufende Teilnahme an Ringversuchen mit anderen nationalen wie auch internationalen Labors stellen wir sicher, dass unsere Analyseergebnisse korrekt sind.

Neben den Qualitätsanforderungen sind Nachhaltigkeitsanforderungen für uns eine zentrale Aufgabe. Die Nutzung von BioDiesel kann nur nachhaltig sein, wenn diese nicht auf Kosten von Mensch und Natur erfolgt. Wir bieten daher fortschrittliche Biokraftstoffe aus Rohstoffen des Anhang IX der RED II (Renewable Energy Directive) an. Der Nachweis dafür erfolgt durch die elNa Datenbank des Umweltbundesamtes.

Wir sind darüber hinaus das erste österreichische Unternehmen, das die Nachhaltigkeitsanforderungen der Europäischen Union nach dem weltweit größten Zertifizierungssystem für Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen im Bereich Biomasse und erneuerbare Energien, ISCC  (International Sustainability & Carbon Certification) auditieren lässt. 

Die ISCC Zertifizierung bildet den Weg der Bioenergie entlang der gesamten Wertschöpfungskette ab. Sie dokumentiert vom Acker bzw. im Bereich von Abfällen von der Anfallstelle weg bis zur Produktion unseres BioDiesels. Das Zertifikat belegt für jede sogenannte zertifizierte Schnittstelle entlang dieser Wertschöpfungskette, dass die Biomasse gemäß den geforderten Nachhaltigkeitsanforderungen produziert wurde.

Nein zu Palmöl

Nachhaltigkeit geht für die Münzer Bioindustrie GmbH jedoch noch weiter. Aus Verantwortung für die künftigen Generationen haben wir uns stets dazu selbstverpflichtet, auf Palmöl als Rohstoff für unsere BioDieselproduktion zu verzichten. Wir haben diese Position auch stets politisch gefordert und sind daher dankbar, dass diese Forderung auch in die Novelle zur Kraftstoffverordnung im Dezember 2020 eingezogen ist.

Bei Fragen, Anregungen und Hinweisen zu diesem Code of Conduct können Sie sich jederzeit per E-Mail an compliance@muenzer.at wenden.