Hinweisgeberschutz Formular versendet
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Ihre Meldung wird von unserer internen Meldestelle sorgfältig geprüft und bewertet. Falls die Meldung nicht anonym erfolgt, hat die interne Meldestelle dem/der Hinweisgeber/in den Eingang eines schriftlichen Hinweises im Regelfall unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Kalendertagen zu bestätigen und spätestens drei Monate nach Eingang des Hinweises bekanntzugeben, ob und welche Folgemaßnahmen ergriffen worden sind oder aus welchen Gründen der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.
Wichtiger Hinweis: Die interne Meldestelle unterliegt strengen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf gemeldete Sachverhalte, einschließlich des Schutzes der Identität von Hinweisgeber/innen und aller von Hinweisen betroffenen Personen. Auf die gemeldeten Daten können ausschließlich die Mitarbeiter/innen der internen Meldestelle zugreifen, andere Personen (insbesondere auch die Mitglieder der Geschäftsleitung) sind weder rechtlich noch EDV-technisch zum Zugriff befugt.